Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stiegl.at der Firma Stiegl.
Rechtliche Grundlage
Stiegl ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Grundlage sind insbesondere das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie – orientierend – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei.
Alle im Rahmen automatisierter Prüfungen (u. a. IBM Equal Access Accessibility Checker) identifizierten kritischen Barrieren (rote Hinweise) wurden behoben. Zusätzlich wurden stichprobenartige manuelle Prüfungen durchgeführt.
Die Website wird laufend überprüft und weiterentwickelt, um bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Videos
Ein Großteil der auf der Website eingesetzten Videos dient ausschließlich gestalterischen bzw. dekorativen Zwecken (z. B. Stimmungs- oder Hintergrundvideos) und enthält keine inhaltlich relevanten Informationen. Für diese Videos sind daher keine Untertitel erforderlich.
In einzelnen Fällen (derzeit ein bis zwei Videos) können Videos jedoch inhaltlich relevante Informationen vermitteln. Für diese Videos sind aktuell keine Untertitel vorhanden, wodurch die Inhalte für gehörlose oder hörgeschädigte Personen eingeschränkt zugänglich sein können.
Pop-up-, Altersabfrage- und Cookie-Plugins (Drittanbieter)
Für bestimmte Funktionen werden externe Plugins eingesetzt, insbesondere:
ein Plugin für Pop-ups,
ein Plugin für die Altersabfrage,
ein Cookie-Banner.
Durch das Zusammenspiel dieser Elemente kann es in bestimmten Situationen zu Einschränkungen bei der Tastaturbedienung kommen, insbesondere bei der Tab-Navigation zwischen aktiven Elementen.
Da es sich um Lösungen von Drittanbietern handelt, sind technische Anpassungen hinsichtlich Fokussteuerung nur eingeschränkt möglich.
ARIA-Attribute
In einzelnen Bereichen kann es vereinzelt zu inkonsistenten oder nicht optimal umgesetzten ARIA-Attributen kommen. Dies kann dazu führen, dass Screenreader Inhalte nicht immer vollständig oder korrekt interpretieren. Die betroffenen Bereiche werden laufend überprüft und verbessert.
Begründung einer unverhältnismäßigen Belastung
Die vollständige barrierefreie Umsetzung der oben genannten Inhalte ist derzeit nur mit unverhältnismäßig hohem technischem und wirtschaftlichem Aufwand möglich.
Dekorative Videos unterliegen keiner Verpflichtung zur Untertitelung, da sie keine informationsrelevanten Inhalte vermitteln. Die Nachrüstung von Untertiteln für einzelne inhaltlich relevante Videos erfordert zusätzliche redaktionelle und technische Ressourcen.
Die eingesetzten Pop-up-, Altersabfrage- und Cookie-Plugins werden von externen Anbietern bereitgestellt und können ohne Austausch der jeweiligen Lösungen nicht vollständig barrierefrei angepasst werden, ohne Funktionalität oder rechtliche Anforderungen (z. B. Altersprüfung, Einwilligungen) zu beeinträchtigen.
Geplante Verbesserungen
Laufende Überprüfung und Optimierung der Barrierefreiheit aller Inhalte
Ergänzung von Untertiteln bei inhaltlich relevanten Videos
Verbesserung der ARIA-Attributierung und semantischen Struktur
Evaluierung barriereärmerer Alternativen für Pop-ups, Altersabfrage und Cookie-Banner
Fortlaufende Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten
Methodik der Prüfung
Die Bewertung der Website erfolgte im Dezember 2025 mittels automatisierter Prüftools (u. a. IBM Equal Access Accessibility Checker) sowie ergänzender manueller Tests. Hinweise der Kategorie „Needs Review“ wurden fachlich geprüft und nur bei tatsächlicher Relevanz berücksichtigt.
Kontakt für Barrierefreiheitsanfragen
Firma Stiegl
E-Mail: office@stiegl.at
Telefon: +43501492-0
Adresse: Kendlerstraße 1, 5070 Salzburg
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz wenden:
Sozialministeriumservice – Schlichtungsstelle
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
www.sozialministeriumservice.at
Stand dieser Erklärung: Dezember 2025


